Über uns

Wer wir sind

AutoMeister Service steht für das, was das österreichische KFZ-Handwerk ausmacht: fundiertes Fachwissen, handwerkliche Präzision und ein unerschütterliches Qualitätsbewusstsein. Wir sind Meister unseres Fachs — und das spürt man in jeder Arbeit, die wir ausführen.

Unser Team besteht aus KFZ-Technikern mit abgeschlossener Meisterprüfung und jahrelanger Berufserfahrung. Wir bilden auch selbst aus, weil wir glauben, dass die Weitergabe von Wissen und Können eine Verpflichtung ist. Unsere Lehrlinge lernen nicht nur Technik — sie lernen auch den Respekt vor dem Handwerk und dem Kunden.

In Klagenfurt sind wir bekannt für Verlässlichkeit und Qualität. Unsere Kunden kommen nicht nur einmal — sie kommen immer wieder, weil sie wissen, dass ihre Fahrzeuge bei uns in den besten Händen sind.

Team AutoMeister Service
100%
Transparenz
OEM
Ersatzteile
AT
Österreich

Unsere Werte

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Vertrauen

Wir bauen auf langfristige Kundenbeziehungen. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit, Transparenz und die konsequente Einhaltung unserer Versprechen.

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Qualität

Wir verwenden ausschließlich hochwertige Ersatzteile und arbeiten nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller. Qualität ist für uns kein Versprechen, sondern ein Standard.

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Kompetenz

Unser Team wird regelmäßig geschult, um mit der rasanten Entwicklung der Fahrzeugtechnik Schritt zu halten — von klassischen Verbrennern bis zu modernen Elektrofahrzeugen.

Österreichische Sicherheitsstandards

Als österreichischer KFZ-Betrieb sind wir den hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Alle Reparaturen und Wartungsarbeiten werden so durchgeführt, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie sicher auf Österreichs Straßen unterwegs sind.

§57a KFG — Die österreichische Hauptuntersuchung

Die §57a-Begutachtung (Pickerl) ist die österreichische Entsprechung der deutschen HU. Sie prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen. PKW müssen in der Regel alle drei Jahre (nach der ersten Begutachtung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre) zur Prüfung. Wir sind als §57a-Begutachtungsstelle zugelassen und führen diese Prüfung durch.